Gütersloh, Neuenkirchener Straße / Stadtring Kattenstroth II: Wahlwerbetafel im Sichtdreieck

Im Sichtdreieck der Ampelkreuzung Stadtring Kattenstroth mit der Neuenkirchener Straße wurde ein Wahlwerbeplakat aufgestellt.

Das Sichtdreieck wurde erst vor wenigen Wochen freigeschnitten. Fahrzeugführer, die vom Stadtring Kattenstroth aus kommend nach rechts in die Neuenkirchener Straße abbiegen möchten können den von rechts kommenden Radweg nun erneut nicht mehr einsehen. Da der Radweg entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung benutzungspflichtig ist, kommen hier auch von rechts Radfahrer, die bei grünem Signal ohne anhalten die Neuenkirchener Straßen überqueren könnten und somit mit den rechts abbiegendenen Kfz, die zeitgleich grün haben, kollidieren könnten.

Die Straßenverkehrsbehörde sollte im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht veranlassen, dass die Wahlwerbetafel aus dem Sichtdreieck entfernt wird. Vorbeugend sollten alle Parteien vor jeder anstehenden Wahl darauf aufmerksam gemacht werden, dass Sichtbeziehungen nicht gestört werden dürfen.

Nachdem die Wahlwerbung nach der Landtagswahl entfernt wurde, wurde hier zunächst für ein Schützenfest und nun Anfang Juni 2012 für ein Reitturnier (Bilder 3+4) geworben.

Die Webetafeln wurden komplett entfernt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
27.07.2012
Gemeldet am:
24.04.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Gefahrenstelle
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh
Bild 1: Sicht vom Stadtring Kattenstroth, der Radweg ist nicht einsehbar

Bild 1: Sicht vom Stadtring Kattenstroth, der Radweg ist nicht einsehbar


Bild 2: Sicht stadteinwärts vom Radweg der Neuenkirchener Straße

Bild 2: Sicht stadteinwärts vom Radweg der Neuenkirchener Straße


Bild 3: Ein Plakat geht...

Bild 3: Ein Plakat geht...


Bild 4: ... und das nächste ist schon da - wenn auch diesmal etwas kleiner.

Bild 4: ... und das nächste ist schon da - wenn auch diesmal etwas kleiner.




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