In Bearbeitung
11.09.2013
15.09.2011
Meinolf Körkemeier
normal
- Benutzungspflicht
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Das letzte Zeichen 240 steht an der Kreuzung Hellweg (1. Bild). Ab der Kreuzung Stadring Kattenstroth / Sundern beginnt auch rechtsseitige eine nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ohne dass die linksseitige Benutzungspflicht explizit aufgehoben wird (2. Bild). Die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) können die Frage nicht beantworten, ob und wo die linksseitige Freigabe für den Radverkehr endet. Nach der Novelle der StVo ist eine explizite Wiederholung an Einmündungen nicht mehr erforderlich, um einen Radweg als benutzungspflichtig zu kennzeichnen.
Um dort Rechtssicherheit bzgl. repressiver Maßnahmen der Polizei und Haftungsstreitigkeiten bei Unfällen herzustellen, sollte an geeigneter Stelle die linksseitige Freigabe durch Zeichen 240 iVm Zusatzzeichen "Ende" aufgehoben werden.
Im September 2013 wurde vor der Kreuzung mit dem Stadtring Kattenstroth ein Vorwegweiser aufgestellt (Bild 3), der den Radverkehr in Fahrtrichtung stadteinwärts darauf hinweist, dass auf die rechte Straßenseite gewechselt werden soll. Da hier das Ende des linken Radweges nicht zweifelsfrei erkennbar ist, sollte gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO, zu den Zeichen 237, 240 und 241 / III.) hinter der Kreuzung zusätzlich ein Zeichen 240 mit dem Zusatzzeichen "Ende" angeordnet werden.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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