Erledigt
24.12.2012
15.09.2011
Thorsten Beermann
normal
- Baulicher Zustand
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
Sie sind hier: » ADFC vor Ort » KV Gütersloh » Mängel-Datenbank
Die vom Verordnungsgeber (StVO) gestellten strengen Vorraussetzungen an die Anordnung von Radwegbenutzungspflichten werden hier ebenso wenig erfüllt, wie im Verlauf vor- und nachher, wo die im Straßenseitenbereich vorhandenen Sonderwege nicht benutzungspflichtig sind. Nur um dem Kraftfahrzeugverkehr ein ungehindertes Vorankommen zu ermöglichen, darf der Radverkehr nicht auf völlig unzureichende Sonderwege im Straßenseitenbereich verwiesen werden. Die in mehfacher Hinsicht rechtswidrigen Benutzungspflichten müssen aufgehoben werden.
Diese Mangelmeldung wurde im Januar 2012 umfassend überarbeitet und erweitert.
Ende 2012 wurde die Straße erneuert und ein nicht benutzungspflichtiger getrennter Geh- und Radweg angelegt. Siehe dazu die Mangelmeldung Gütersloh, Neuenkirchener Straße VI: Die neuen Geh- und Radwege entsprechen nicht den Richtlinien.
Bild 1: Der getrennte Rad- Gehweg und im weiteren Verlauf der Gehweg ist zunächst nicht benutzungspflichtig
Bild 2: Wenige Dutzend Meter später ist der Radweg plötzlich als getrennter Rad- und Gehweg benutzungspflichtig beschildert.
Bild 3: Sehr schlechte Oberfläche und unter 1,00 m schmal
Bild 4: Hier ist der Weg sehr stark verschwenkt, ...
Bild 5: ... mit ungeeigneten Betonsteinen gepflastert, nur ca. 1,60 m schmal, ...
Bild 6: ... sehr uneben und wellig
Bild 7: Vermutlich wurden die Spurrillen durch kommunalen Reinigungsfahrzeuge verursacht
Bild 8: Das Radwegende entspricht nicht den Richtlinien (ERA)
Bild 9: Es gibt keine praktikabele Möglichkeit, sich in den fließenden Verkehr einzuordnen
Bild 10: Im Zuge der Straßenerneuerung wurde ein getrennter Geh-/ Radweg angelegt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.