Gütersloh, Lindenstraße - Neuenkirchener Straße: Baulicher Zustand und Benutzungspflicht

Die Radverkehrsanlagen an dem Straßenzug Lindenstraße - Neuenkirchener Straße weisen ab der Kreuzung mit der Carl-Bertelmann-Straße in Fahrtrichtung der Kreuzung mit der Dalkestraße erhebliche Mängel auf:

  1. Ab der Einmündung Kirchstraße ist der getrennte Fuß- und Radweg nicht benutzungspflichtig. Die Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) an dessen Ende soll Radfahrer auf den nicht als benutzungspflichtig beschilderten Gehweg zwingen (Bild 1). Die Fahrbahnbegrenzung sollte entfernt oder durch eine Leitlinie (Zeichen 340) ersetzt werden.
  2. Die Oberflächenqualität ist zum Teil sehr schlecht (Bilder 3, 5, 6, 7). Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA 2010) soll die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen mindestens die gleiche Qualität haben, wie sie für Fahrbahnen üblich ist. Das ist hier nicht annähernd der Fall.
  3. Die Sonderwege sind erheblich zu schmal. Laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) müssen die Radspuren bei mit Zeichen 241 beschilderten Sonderwegen mindestens 1,50 m breit sein. Mit Zeichen 240 beschilderte gemeinsame Fuß- und Radwege müssen innerorts midestens 2,50 m breit sein.
  4. Der schmale, gemeinsame Fuß- und Radweg wird hier sehr oft von älteren, besonders schutzbedürftigen Fußgängern mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen benutzt. Laut ERA (Abschnitt 3.6) stellt das ein Ausschlusskriterium für die gemeinsame Führung des Fußgänger- und Radverkehrs dar.
  5. Am Ende des benutzungspflichtigen Rad- Gehweges gibt es keine sichere und praktikabele Möglichkeit, sich in den fließenden Verkehr einzuordnen (Bilder 8 + 9). Die Absenkung an der Hofeinfahrt ist dafür zu kurz. Im weiteren Verlauf verhindert die hohe Bordsteinkante das Wechseln auf die Fahrbahn. Radfahrer dürfen zwar auf dem freigegebenen Gehweg weiterfahren, dieser weist aber im weiteren Verlauf nicht die für eine gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern erforderliche Breite auf. Gemäß ERA ist der Radverkehr auf diesem Gehweg auszuschließen (Siehe auch Punkt 4.)

Die vom Verordnungsgeber (StVO) gestellten strengen Vorraussetzungen an die Anordnung von Radwegbenutzungspflichten werden hier ebenso wenig erfüllt, wie im Verlauf vor- und nachher, wo die im Straßenseitenbereich vorhandenen Sonderwege nicht benutzungspflichtig sind. Nur um dem Kraftfahrzeugverkehr ein ungehindertes Vorankommen zu ermöglichen, darf der Radverkehr nicht auf völlig unzureichende Sonderwege im Straßenseitenbereich verwiesen werden. Die in mehfacher Hinsicht rechtswidrigen Benutzungspflichten müssen aufgehoben werden.

Diese Mangelmeldung wurde im Januar 2012 umfassend überarbeitet und erweitert.

Ende 2012 wurde die Straße erneuert und ein nicht benutzungspflichtiger getrennter Geh- und Radweg angelegt. Siehe dazu die Mangelmeldung Gütersloh, Neuenkirchener Straße VI: Die neuen Geh- und Radwege entsprechen nicht den Richtlinien.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
24.12.2012
Gemeldet am:
15.09.2011
Gemeldet von:
Thorsten Beermann
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Benutzungspflicht
Bild 1: Der getrennte Rad- Gehweg und im weiteren Verlauf der Gehweg ist zunächst nicht benutzungspflichtig

Bild 1: Der getrennte Rad- Gehweg und im weiteren Verlauf der Gehweg ist zunächst nicht benutzungspflichtig


Bild 2: Wenige Dutzend Meter später ist der Radweg plötzlich als getrennter Rad- und Gehweg benutzungspflichtig beschildert.

Bild 2: Wenige Dutzend Meter später ist der Radweg plötzlich als getrennter Rad- und Gehweg benutzungspflichtig beschildert.


Bild 3: Sehr schlechte Oberfläche und unter 1,00 m schmal

Bild 3: Sehr schlechte Oberfläche und unter 1,00 m schmal


Bild 4: Hier ist der Weg sehr stark verschwenkt, ...

Bild 4: Hier ist der Weg sehr stark verschwenkt, ...


Bild 5: ... mit ungeeigneten Betonsteinen gepflastert, nur ca. 1,60 m schmal, ...

Bild 5: ... mit ungeeigneten Betonsteinen gepflastert, nur ca. 1,60 m schmal, ...


Bild 6: ... sehr uneben und wellig

Bild 6: ... sehr uneben und wellig


Bild 7: Vermutlich wurden die Spurrillen durch kommunalen Reinigungsfahrzeuge verursacht

Bild 7: Vermutlich wurden die Spurrillen durch kommunalen Reinigungsfahrzeuge verursacht


Bild 8: Das Radwegende entspricht nicht den Richtlinien (ERA)

Bild 8: Das Radwegende entspricht nicht den Richtlinien (ERA)


Bild 9: Es gibt keine praktikabele Möglichkeit, sich in den fließenden Verkehr einzuordnen

Bild 9: Es gibt keine praktikabele Möglichkeit, sich in den fließenden Verkehr einzuordnen


Bild 10: Im Zuge der Straßenerneuerung wurde ein getrennter Geh-/ Radweg angelegt.

Bild 10: Im Zuge der Straßenerneuerung wurde ein getrennter Geh-/ Radweg angelegt.




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