Gütersloh, Langer Weg: Fehlende Markierungen

Am Langen Weg wurde in einem Abschnitt die Fahrbahn erneuert und auf einer Straßenseite ein neuer 2,50 m breiter Gehweg angelegt, der in beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr freigegeben ist (Bild 1).

In Fahrtrichtung erfolgt die Freigabe mittels eines markierten Sinnbildes „Fahrrad“ auf dem Gehweg, entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite mittels Zeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei).

In den Langen Weg mündet eine Ein- und Ausfahrt zu einem großen Gewerbegelände. Für Radfahrer, die über die Einfahrt von der Holzstraße oder der Friedrich-Ebert-Straße auf das Gelände gefahren sind und es über die Ausfahrt am Langen Weg verlassen, ist nicht erkennbar, dass der Gehweg in beiden Fahrtrichtungen für den Radverkehr freigegeben ist (Bilder 2 - 4).

Um die Freigaben zu verdeutlichen, sollte der Sonderweg im Bereich der Ein- und Ausfahrt am Langen Weg mit entsprechenden Sinnbildern und Richtungspfeilen markiert werden.

Die Stadtverwaltung hat den ADFC am 15. März 2012 verbal darüber informiert, dass aus Sicht der Stadt Gütersloh an dieser Stelle kein Handlungsbedarf besteht. Der ADFC wird diese Meldung aufgrund der niedrigen Priorität nicht weiter verfolgen.

Informationen

Status:
Abgelehnt
Status vom:
15.03.2012
Gemeldet am:
09.01.2012
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
niedrig
Kategorie:
  • Markierung










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