Gütersloh, Kreisverkehr Friedrichsdorfer Straße / Güthstraße / Dompfaffenstraße: Unklare Radverkehrsführung

Die Führung des Radverkehrs von dem benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg aus Richtung Friedrichsdorf kommend durch den Kreisverkehr an der Friedrichsdorfer Straße / Güthstraße / Dompfaffenstraße ist unklar.

Radfahrer sollen mittels eines Grünstreifens und einer durchgezogenen Linie offensichtlich daran gehindert werden, sich vor dem Kreisverkehr in den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn einzuordnen (Bild 1). Für den Radfahrer stellt sich hier die Frage, ob er am Ende der Linie in den Kreisverkehr enfahren darf, oder ob er den mit Zeichen 240 StVO beschilderten Fuß- und Radweg benutzen muss (Bild 2). Ob das Zeichen 240 für den Kreisverkehr umlaufenden Sonderweg oder für den nicht straßenbegleitenden Verbindungsweg zur Dompfaffenstraße gilt, ist unklar (Bilder 3 + 4).

Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sollen Knotenpunkte „zügig und sicher befahrbar sein“ und die Radverkehrsführung in Knotenpunkten soll „für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig zu begreifen sein“. Diese Kriterien werden hier nicht erfüllt.

In Kapitel 4.5.3. der aktuellen ERA 2010 wird empfohlen, den Radverkehr bei Kreisverkehren dieser Größe und bei Verkehrsstärken von bis zu 15000 Kfz je Tag auf der Fahrbahn zu führen. Dazu sollte die Überleitung vom Radweg in die Kreisverkehrszufahrt ähnlich dem in den ERA 2010 in Bild 60 aufgezeigten Beispiel gestaltet werden. Demnach wird der Radverkehr vor dem Kreisverkehr geschützt auf die Fahrbahn geführt um Radfahrer und Kfz hintereinander in den Kreisverkehr einfahren zu lassen.

Die an dem Verbindungsweg zwischen Friedrichsdorfer Straße und Dompfaffenstraße stehenden Zeichen 240 StVO könnten von Radfahrern so gedeutet werden, dass der Kreisverkehr über die umlaufenden Sonderwege umfahren werden muss bzw. ab der Dompfaffenstraße sogar in Gegenrichtung umfahren werden darf (Bild 4). Daher sollten die Zeichen 240 StVO entfernt werden.

Im Februar 2012 wurden die Zeichen 240 entfernt und damit die Benutzungspflicht der Sonderwege aufgehoben. Die Radverkehrsführung, inbesondere die Führung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, wurde nicht geändert. Die Radverkehrsführung ist daher weiterhin als unbefriedigend zu bezeichnen.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
14.02.2012
Gemeldet am:
09.01.2012
Gemeldet von:
Heinz Felderhoff, Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Markierung
  • Radverkehrsführung
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh










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