In Bearbeitung
06.11.2011
17.10.2011
Klaus Hunke
niedrig
- Benutzungspflicht
- Breite
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Radfahrer, die von der Carl-Miele-Straße in den Knappweg abbiegen, müssen den linken Radweg benutzen. In Gegenrichtung dürfen Radfahrer wahlweise den dann rechten Radweg oder die Fahrbahn benutzen.
Die Anordnung, dass Radfahrer diesen Fuß- und Radweg nur entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung benutzen müssen ist nicht nachvollziehbar und zudem rechtswidrig:
Die in mehrfacher Hinsicht rechtswidrige Benutzungspflicht ist ersatzlos aufzuheben. Der Fuß- und Radweg ist für eine Freigabe in beiden Fahrtrichtungen mit 2 m zu schmal und wird zusätzlich durch Pflanzenbewuchs um ca. 40 cm eingeengt. Zudem werden hier regelmäßig Kraftfahrzeuge verbotswidrig auf dem Bürgersteig geparkt. Das aufgestellte Zeichen 315-58 erlaubt das Parken nur längs halb auf dem Bürgersteig (Bild 4).
Die Benutzungspflicht wurde im November 2011 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit hinsichtlich der Benutzungspflicht erledigt. Die Priorität der Mangelmeldung wurde auf niedrig heruntergestuft, da die Engstellen nun legal umfahren werden können.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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