Gütersloh, Kampstraße: Benutzungspflichtige Abschnitte trotz gefährlicher Einfahrten

In der Kampstraße gibt es zwischen Carl-Bertelsmann-Straße und Verler Straße etwa ab Höhe des KIA-Autohauses eine Benutzungspflicht.

An der Kampstraße in Gütersloh befinden sich beidseitig Fuß- und Radwege. Von Carl-Bertelsmann-Str. in Fahrtrichtung Verler Str. ist der rechte Fuß- und Radweg teilweise einseitig benutzungspflichtig ausgeschildert. Auf dieser Seite befinden sich Ein- und Ausfahrten eines Einkaufszentrums. Für schnelle Radfahrer ist der Radweg hier gefährlicher als die Fahrbahn.

Die Radwegebenutzungspflicht gibt es in der Kampstraße Richtung Verler Straße ab Höhe des KIA-Autohauses Richtung Verler Straße. Die Anordnung der Benutzungspflicht ist fraglich, da das Teilstück zuvor und das gegenüberliegende Teilstück nicht benutzungspflichtig ist. Zudem gibt es einige gefährliche Ausfahrten am Einkaufszentrum.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
02.07.2011
Gemeldet am:
01.06.2011
Gemeldet von:
Thorsten Beermann, Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh
Einzelnes verlorenes Blauschild an der Kampstraße. Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist hier fraglich.

Einzelnes verlorenes Blauschild an der Kampstraße. Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist hier fraglich.




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