Gütersloh, Kaiserstraße: Schlechte Oberfläche und Benutzungspflicht

An der Kaiserstraße gibt es in Höhe des Postgebäudes einen benutzungspflichtigen Radweg mit unebener Oberfläche.

An der Kaiserstr. in Gütersloh gibt es entlang des Postgebäudes einen mit Zeichen 241 als benutzungspflichtig beschilderten, ca. 70m langen getrennten Rad- und Fußweg.

Der Oberflächenbelag besteht aus Verbundsteinpflaster. Die Oberfläche ist sehr uneben und wellig. Einige Steine sind stark beschädigt. Hier sollte der Weg einschließlich des Unterbaus komplett erneuert werden.
Bei der Auswahl des Belages sollten die einschlägigen Richtlinien z.B. ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) beachtet werden.

Die Benutzungspflicht wurde im Dezember 2011 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit hinsichtlich der Benutzungspflicht erledigt. Die Priorität der Mangelmeldung wurde auf niedrig heruntergestuft, da die Oberflächenmängel nun legal umfahren werden können.

Im März 2012 wurde erneut eine Benutzungspflicht ausgewiesen (Bild 4). Im weiteren Verlauf in Fahrtrichtung Stadtauswärts ist der Rad- Gehweg nicht als benutzungspflichtig beschildert. Radfahrer, die geradeaus fahren wollen, werden durch das Z 241 gezwungen, rechts neben den Rechtsabbiegern zu fahren. Dies ist mit besonderen Gefahren verbunden. Daher sollte Radfahrern, die im Verlauf vorher die Fahrbahn benutzen und geradeaus fahren wollen ermöglicht werden, sich ordnungsgemäß einzuordnen indem die Benutzungspflicht wieder aufgehoben wird. Die Priorität der Mangelmeldung wurde wieder auf normal hochgestuft.

Am 20. März 2012 hat der Fachbereich Ordnung auf ADFC-Anfrage mitgeteilt, dass es sich bei der Neuanordnung der Benutzungspflicht nicht um ein Versehen handelt, sondern dass die Benutzungspflicht aufgrund einer besonderen Gefahrenlage für mehrere Kreuzungsbereiche an der Friedrich-Ebert-Straße angeordnet wurde. Diese besondere Gefahrenlage sieht der ADFC nicht. Im Gegenteil stellt die Anordnung der Benutzungspflicht für geradeausfahrende Radfahrer eine erhebliche Erhöhung des Gefahrenpotentials dar, da sie nun zwingend rechts von rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen geführt werden.

Gemäß ERA 2010 - Sichere Führung der Radfahrer an Knotenpunkten (Seite 16) sind Konflikte mit rechtsabbiegenden Kfz häufigste Unfallursachen und es wird empfohlen, die Richtungen frühzeitig zu entflechten, in den Verkehrknoten Flächen für den Radverkehr bereitzustellen und diesen nicht an den Rand zu drängen. Durch die Neuanordnung der Benutzungspflicht werden geradeausfahrende Radfahrer wissentlich mit dem Rechtsabbigerverkehr auf Kollisionskurs geschickt.

 

 

Informationen

Status:
Abgelehnt
Status vom:
20.03.2012
Gemeldet am:
15.09.2011
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Baulicher Zustand
  • Benutzungspflicht
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh
Bild 1

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Bild 2

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Bild 3

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Bild 4: Im März 2012 wurde die Benutzungspflicht wieder angeordnet

Bild 4: Im März 2012 wurde die Benutzungspflicht wieder angeordnet


Bild 5: An dem Z 241 gibt es keine Borsteinabsenkung. Radfahrer müssen schon vorher an einer Einfahrt auf den Bordstein wechseln ...

Bild 5: An dem Z 241 gibt es keine Borsteinabsenkung. Radfahrer müssen schon vorher an einer Einfahrt auf den Bordstein wechseln ...


Bild 6: ... und werden daran gehindert, sich auf der Fahrbahn einzuordnen

Bild 6: ... und werden daran gehindert, sich auf der Fahrbahn einzuordnen




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