Gütersloh, Kahlertstraße: Unklare, unbegründete Benutzungspflicht und schlechter Zustand

An der Kahlertstraße gibt es ab der Kreuzung mit dem Nordring in Fahrtrichtung Stadtauswärts auf beiden Straßenseiten nicht benutzungspflichtige Fuß- und Radwege. Ab der Kreuzung mit dem Surenhofs Weg ist der Fuß- und Radweg mit Zeichen 240 als benutzungspflichtig beschildert (Bild 1).

Unklar ist, ob in entgegengesetzter Fahrtrichtung der dann linke Fuß- und Radweg entgegen der eigentlichen Richtung benutzungspflichtig bzw. freigegeben ist. Der Radweg geht vom Blankenhagener Weg in die Kahlertstraße über und ist letztmals an der Holler Straße als benutzungspflichtig ausgeschildert (Bild 2, siehe auch die separate Meldung zum Blankenhagener Weg)

Obwohl ab ca. Haus- Nr. 209 auch auf der rechten Straßenseite ein Fuß- und Radweg beginnt, wird die evtl. bestehende Benutzungspflicht des linken Radwegs an dieser Stelle und auch im weiteren Verlauf nicht durch eine entsprechende Beschilderung aufgehoben (Bild 3). Ob ab der Kreuzung mit dem Surenhofsweg durch die andere Oberflächenstruktur „das Ende eines (des) Sonderweges zweifelsfrei erkennbar ist“ und somit die evtl. bestehende linksseitige Benutzungspflicht bzw. das linksseitige Benutzungsrecht endet, ist unklar (siehe VwV-StVO / Zu § 41 / Zu den Zeichen 237, 240 und 241 / Rand- Nr. 3).

Nach eigenen Beobachtungen fahren besonders in Fahrtrichtung Stadteinwärts bis zum Nordring sehr viele Radfahrer, möglicherweise legal, auf der falschen Seite. Da die rote Radfahrspur dafür zu schmal ist, weichen die Falschfahrer meistens auf die Gehwegseite aus, sie fahren also auf der linken Seite des linken Fuß- und Radwegs.

Am 13. Oktober 2011 kam es auf dem linksseitigen Radweg an der Einmündung Austernbrede zu einem Unfall zwischen einer Radfahrerin und einem abbiegenden Auto, bei dem es zum Glück nur leichten Sachschaden gab. Ob die Radfahrerin in diesem Abschnitt berechtigt den linksseitigen Radweg benutzt hat oder nicht, ist nach Auffassung des ADFC aufgrund der nicht eindeutigen Ausschilderung unklar.

Da in dem Abschnitt zwischen Surenhofsweg und Holler Straße die gesetzlichen Vorraussetzungen für die Annordnung von Benutzungspflichten ebenso wenig erfüllt werden, wie in den anderen Abschnitten der Kahlertstraße, müssen sie komplett aufgehoben werden. Damit wäre auch das Problem mit der unklaren linksseitigen Freigabe behoben.

Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Gütersloh gegenüber des ADFC ist der Rad- und Gehweg ab der Einmündung Surenhofsweg in Fahrtrichtung Stadteinwärts nicht mehr für den Radverkehr freigegeben:

„Nach hiesiger Auffassung endet der gemeinsame Fuß- und Radweg an der Kreuzung Kahlertstraße / Surenhofsweg. Linksseitig in Richtung Innenstadt beginnt ein getrennter Fuß- und Radweg, der sich baulich von dem vorherigen gemeinsamen Fuß- und Radweg absetzt. Rechtsseitig befindet sich ein getrennter Fuß- und Radweg, der in Richtung Innenstadt genutzt werden kann. Es besteht keine Benutzungspflicht. Ab hier kann der Radfahrer in Richtung Innenstadt auf der Fahrbahn der Kahlertstraße fahren oder den rechtsseitigen Radweg nutzen.“

Vielen Radfahrern ist dieser komplexe Sachverhalt vermutlich nur schwer zu vermitteln. Daher fahren sie hier auf der linken Seite weiter (Bilder 4 - 8). Nach Unfällen könnten Versicherungen Leistungsansprüche der Radfahrer (wie z. B. Schmerzensgeld und Rente) kürzen oder verweigern.

Auf dem Weg zur Schule kommt es hier relativ selten zu Unfällen. Kraftfahrer rechnen zu den entsprechenden Tageszeiten mit starkem Radverkehr auf der falschen Seite. Die Schüler fahren aber auch nach der Schule und im späteren Leben weiter so, wie es ihnen auf dem Schulweg durch die Verkehrsführung antrainiert wurde. Da es in Gütersloh viele linksseitig benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen gibt, werden diese auch weiter benutzt, unabhängig davon, ob die Wege dafür freigegeben sind. Dadurch setzen sie sich besonderen Unfallgefahren aus.

Ein Beispiel hierfür ist auch in Bild 8 zu sehen. Wenige Meter weiter stadteinwärts gab es an der Einmündung Gneisenaustraße em 8. März 2012 einen weiteren Unfall. Dabei ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) „die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung [...] insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden [...]“. Auf Freigaben auf der linken Straßenseite oder gar Benutzungspflichten sollte daher verzichtet werden.

Die sehr unebenen Oberflächen der Radverkehrsanlagen an der Kahlertstraße sind mit Betonsteinen gepflastert. Oberflächen aus Pflastersteinen haben einen hohen Rollwiderstand und sind unkomfortabel zu befahren. Diese sind für Fahrräder mit schmalen Reifen und hohem Reifendruck ungeeignet und unzumutbar. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen soll die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen mindestens die gleiche Qualität haben, wie sie für Fahrbahnen üblich ist.

Diese Mangelmeldung wurde zuletzt im März 2012 aktualisiert und ergänzt. Im Mai 2012 wurde die linksseitige Benutzungsfplicht, kommend vom Blankenhagener Weg, aufgehoben und in ein Benutzungsrecht umgewandelt (Bilder 9 + 10). Leider fehlt an geeigneter Stelle ein Hinweis zum Seitenwechsel auf die andere Straßenseite und damit eine klare Beendigung des Benutzungsrechts. Auch die rechtsseitige Benutzungspflicht ab Surenhofsweg wurde aufgehoben. Hier wurde ein Piktogramm "Radfahrer" angebracht.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
27.07.2012
Gemeldet am:
17.10.2011
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Baulicher Zustand
  • Verkehrszeichen
Bild 1: Einmündung Surenfofsweg, Fahrtrichtung Stadtauswärts

Bild 1: Einmündung Surenfofsweg, Fahrtrichtung Stadtauswärts


Bild 2: Blankenhagener Weg, Fahrtrichtung Stadteinwärts

Bild 2: Blankenhagener Weg, Fahrtrichtung Stadteinwärts


Bild 3: Kahlertstr. Fahrtrichtung Stadteinwärts vor der Einmündung Surenhofsweg

Bild 3: Kahlertstr. Fahrtrichtung Stadteinwärts vor der Einmündung Surenhofsweg


Bild 4

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Bild 5

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Bild 6

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Bild 7

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Bild 8

Bild 8


Bild 9: Die linksseitige Benutzugspflicht wurde im Mai 2012 aufgehoben.

Bild 9: Die linksseitige Benutzugspflicht wurde im Mai 2012 aufgehoben.


Bild 10

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