In Bearbeitung
15.09.2011
15.09.2011
Meinolf Körkemeier
normal
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Dieses Zeichen wird an den folgenden Einmündungen nicht wiederholt und auch nicht durch ein Zeichen 240 mit Zusatzzeichen "Ende" aufgehoben. Die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) können die Frage nicht beantworten, ob und wo die linksseitige Freigabe für den Radverkehr endet. Nach der Novelle der StVO ist eine explizite Wiederholung an Einmündungen nicht mehr erforderlich, um einen Radweg als benutzungspflichtig zu kennzeichnen.
Um dort Rechtssicherheit bzgl. (Mit-) Verschulden von Unfällen herzustellen, sollte an geeigneter Stelle die linksseitige Freigabe durch Zeichen 240 iVm Zusatzzeichen "Ende" oder durch Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) aufgehoben werden.
Das linksseitige Zeichen 240 an der Nordhorner Straße vor der Einmündung Zum Stillen Frieden wurde im Mai ersatzlos entfernt. An der linksseitigen Radverkehrsanlage im Verlauf vorher wurden zwischenzeitlich die blauen Radwegschilder durch Zeichen Z 1022-10 (Radfahrer frei) ausgetauscht. Es ist weiterhin unklar, bis wohin die Freigabe gilt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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