Gütersloh, Hülsbrockstraße: Keine Aufhebung der linksseitigen Benutzungspflicht

An der Nordhorner Straße befindet sich von Osnabrücker Landstraße in Fahrtrichtung Hülsbrockstraße nur linksseitig ein Rad- Gehweg (Zeichen 240). Kurz vor der Einmündung Einmündung Zum Stillen Frieden beginnt auch rechtsseitig ein Rad- Gehweg ohne Beschilderungen zur Benutzungspflicht und auf gleicher Höhe steht linksseitig nochmal ein Zeichen 240. Ab der Einmündung Zum Stillen Frieden läuft die Nordhorner Str. einschließlich der Radverkehrsanlagen als Hülsbrockstraße weiter.

Dieses Zeichen wird an den folgenden Einmündungen nicht wiederholt und auch nicht durch ein Zeichen 240 mit Zusatzzeichen "Ende" aufgehoben. Die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) können die Frage nicht beantworten, ob und wo die linksseitige Freigabe für den Radverkehr endet. Nach der Novelle der StVO ist eine explizite Wiederholung an Einmündungen nicht mehr erforderlich, um einen Radweg als benutzungspflichtig zu kennzeichnen.

Um dort Rechtssicherheit bzgl. (Mit-) Verschulden von Unfällen herzustellen, sollte an geeigneter Stelle die linksseitige Freigabe durch Zeichen 240 iVm Zusatzzeichen "Ende" oder durch Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) aufgehoben werden.

Das linksseitige Zeichen 240 an der Nordhorner Straße vor der Einmündung Zum Stillen Frieden wurde im Mai ersatzlos entfernt. An der linksseitigen Radverkehrsanlage im Verlauf vorher wurden zwischenzeitlich die blauen Radwegschilder durch Zeichen Z 1022-10 (Radfahrer frei) ausgetauscht. Es ist weiterhin unklar, bis wohin die Freigabe gilt.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
15.09.2011
Gemeldet am:
15.09.2011
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht




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