Gütersloh, Hohenzollernstraße: Baustellenbeschilderung leitet Radfahrer zu verkehrswidrigem Verhalten an

Die Hohenzollernstraße ist zwischen den Kreuzungen mit der Königstraße und der Bismarckstraße eine Einbahnstraße. Radfahrer dürfen die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren. Zwischen den Kreuzungen mit der Bismarckstraße und der Roonstraße müssen sie dazu den mittels Zeichen 241 StVO als benutzungspflichtig beschilderten Rad- Gehweg benutzen (Bild 1).

Der Rad- und Gehweg ist an einer Baustelle abgesperrt (Bild 3). Laut dem angebrachten Hinweisschild sollen Radfahrer die andere Straßenseite benutzen (Bild 4). Der auf der linken Straßenseite vorhandene Gehweg ist jedoch nicht für den Radverkehr freigegeben. Das Fahren auf der Fahrbahn, insbesondere auf der linken Seite, ist hier nach der vorhandenen Beschilderung nicht zulässig. Radfahrer müssen absteigen, auf die linke Seite wechseln, das Fahrrad auf dem linken Gehweg an der Baustelle vorbeischieben, auf die rechte Seite wechseln um dann auf den rechten Rad- und Gehweg weiterzufahren. Dies stellt eine unzumutbare und unnötige Behinderung dar.

Die Baustellensicherung entspricht nicht den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitstellen an Straßen - RSA. In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA (Abschnitt 11.2.4) heißt es dazu: „Um die Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen zu gewährleisten, ist es dem Radverkehr zu ermöglichen, den Bereich fahrend zu passieren.“ Gemäß den RSA (Regelplan B II / 4) soll der Radverkehr dazu mittels entsprechender Markierungen und Beschilderungen auf die Fahrbahn geleitet werden. Die Fahrbahn ist breit genug, um die laut den RSA erforderlichen Mindestbreiten für den Richtungsfahrstreifen (2,75 m) und für den Notweg für den Radverkehr (0,8 m) zu gewährleisten.

Das Hinweisschild wird von allen Radfahrern ignoriert. Sie benutzen problemlos, aber verbotswidrig und auf eigene Gefahr die Fahrbahn (Bilder 5 - 8).

Anfang März 2012 wurde ein Notweg angelegt, der jedoch sehr schmal ist oder daher nur selten akzeptiert wird (Bilder 9 und 10). Die Beschilderung erscheint nach wie vor nicht korrekt. Ende März wurde die Benutzungspflicht aufgehoben und das Zeichen 241 StVO gegen ein Zeichen 1022-10 StVO ersetzt (Bild 2). Radfahrer dürfen die Fahrbahn der Einbahnstraße in Gegenrichtung benutzen. Der Notweg könnte entfernt werden. Das Hinweisschild „Fußgänger und Radfahrer andere Straßenseite benutzen“ sollte gegen ein Hinweisschild „Fußgänger andere Straßenseite benutzen“ ersetzt werden.

Die Baustellenabsperrung, der Notweg und das Hinweisschild wurden zwischenzeitlich entfernt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
28.07.2012
Gemeldet am:
27.02.2012
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Radverkehrsführung
  • Hindernis
  • Benachteiligung
  • Verkehrszeichen
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh
Bild 1: Die Hohenzollernstr. ist ab der Kreuzung mit der Bismarckstraße eine Einbahnstraße

Bild 1: Die Hohenzollernstr. ist ab der Kreuzung mit der Bismarckstraße eine Einbahnstraße


Bild 2: Im März 2012 wurde die Benutzungspflicht aufgehoben. Radfahrer dürfen die Fahrbahn der Einbahnstraße in Gegenrichtung benutzen.

Bild 2: Im März 2012 wurde die Benutzungspflicht aufgehoben. Radfahrer dürfen die Fahrbahn der Einbahnstraße in Gegenrichtung benutzen.


Bild 3: Der Rad- Gehweg ist an einer Baustelle abgesperrt

Bild 3: Der Rad- Gehweg ist an einer Baustelle abgesperrt


Bild 4: Radfahrer sollen die andere Straßenseite benutzen, was aber nicht zulässig ist

Bild 4: Radfahrer sollen die andere Straßenseite benutzen, was aber nicht zulässig ist


Bild 5: Sollen die Radfahrer etwa über den linken Seitenstreifen / Parkstreifen fahren?

Bild 5: Sollen die Radfahrer etwa über den linken Seitenstreifen / Parkstreifen fahren?


Bild 6

Bild 6


Bild 7

Bild 7


Bild 8

Bild 8


Bild 9: Im März 2012 wurde ein Notweg angelegt, der jedoch so schmal ist, dass er nicht akzeptiert wird.

Bild 9: Im März 2012 wurde ein Notweg angelegt, der jedoch so schmal ist, dass er nicht akzeptiert wird.


Bild 10

Bild 10




© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.