Abgelehnt
15.03.2012
03.02.2012
Daniel Neuhaus
normal
- Hindernis
- Verkehrszeichen
- Markierung
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Zwar ist die Umlaufsperre zumindest nicht in überlappender Bauweise gefertigt (Bild 3), jedoch stellt sie dennoch für Radfahrer ein Hindernis dar, was die zahlreichen Kratzspuren an der Umlaufsperre beweisen. Um die Sperre zu umfahren, weichen Radfahrer zudem teilweise auf den nicht befestigten Grünstreifen aus (Bild 4). Dies deutete darauf hin, dass die Umlaufsperre zu eng ist.
Die Umlaufsperre soll offensichtlich den Rad- und Fußgängerverkehr auf dem parallel zum Stadtring Sundern verlaufenden gemeinsamen Rad- und Gehweg (Bild 1 im Vordergrund) absichern. Vermutlich ist beabsichtigt, diesen Radweg zu bevorrechtigen, was allerdings in keinster Form durch Verkehrszeichen zum Ausdruck gebracht wird.
Bei Umlaufsperren ist es fraglich, ob diese überhaupt eine Schutzfunktion erfüllen. Vielmehr stellen sie selbst eine Gefahr dar, insbesondere bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder Eisglätte. Für Radfahrer mit Anhänger sind Umlaufsperren oft ein physikalisch unpassierbares Hindernis. Zudem wird die Aufmerksamkeit auf das Umfahren der Sperre konzentriert, statt auf die eigentliche Gefahr - den querenden Radweg.
Nach Einschätzung des ADFC sollte die Umlaufsperre zumindest teilweise zurückgebaut werden. Hierzu könnte evtl. eine durchlässigere Umlaufsperre, ähnlich wie unten im Bild, eingerichtet werden. Diese erhöht die Aufmerksamkeit, ohne jedoch selbst zum unpassierbaren Hindernis zu werden. Alternativ kann auch eines der beiden Umlaufsperrenelemente gänzlich entfernt werden.
Es ist unklar, ob der Rad- und Gehweg straßenbegleitend und somit gegenüber dem Verbindungsweg bevorrechtigt ist. Laut der örtlichen Straßenverkehrsbehörde gilt hier „Rechts vor Links“. Dem Anschein nach wird hier jedoch nur von wenigen Verkehrsteilnehmern diese Regelung befolgt. Unabhängig von der tatsächlichen Vorfahrtregelung ist eine Klarstellung in Form von Markierungen (z.B. Haltelinien) und / oder Verkehrszeichen nötig.
Die Stadtverwaltung hat den ADFC am 15. März 2012 verbal darüber informiert, dass aus Sicht der Stadt Gütersloh an dieser Stelle kein Handlungsbedarf besteht. Der ADFC wird die Meldung weiter verfolgen.
Im Juli 2012 wurden die linksseitigen Zeichen 240 StVO am Stadtring Sundern gegen Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) ausgetauscht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsverordnung (VwV-StVO) werden die Zusatzzeichen 1022-10 alleinstehend nur zur linksseitigen Freigabe straßenbegleitender Radwege angeordnet. Damit ist klar, dass es sich um einen straßenbegleitenden Geh-/Radweg handelt und die gleiche Vorfahrtregel wie am Stadtring Sundern (Vorfahrtstraße) gilt. Laut VwV-StVO muss an der untergeordneten Einmündung (Bild 3) zumindest ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet werden. Zudem sollten die Sichtdreiecke freigeschnitten werden.
Bild 1: Die Umlaufsperre soll den im Vordergrund verlaufenden Geh- und Radweg absichern
Bild 2: Die beiden Gitter stehen sehr eng zusammen...
Bild 3: ... sind aber zumindest nicht überlappend
Bild 4: Kratzspuren am Drängelgitter und der ausgefahrene Grünstreifen zeigen es: Hier ist es viel zu eng!
Bild 5: Ist der Rad- und Gehweg straßenbegleitend und bevorrechtigt oder gilt „Rechts vor Links“?
Bild 6: Das Zeichen 240 wurde gegen ein Zusatzzeichen 1022-10 ausgetauscht. Damit ist klar, dass es sich um einen zum Stadtring Sundern straßenbegeleitenden Geh-/Radweg handelt.
Bild 7: Die Sichtdreiecke sind zu klein
Bild 8: Der bevorrechtigte Geh-/ Radweg ist nicht einsehbar
Bild 9
Bild 10
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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