Gütersloh, Ernst-Buschmann-Straße: Fehlende Verkehrszeichen an der für Radfahrer in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraße

Die Ernst-Buschmann-Straße ist eine Einbahnstraße. Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen (Bilder 1 + 2).

Zusatzzeichen 1000-32Laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO zu Zeichen 220 Einbahnstraße, Rand-Nr. 7) ist an den Zeichen 220 (Einbahnstraße) das Zusatzzeichen 1000-32 anzuordnen.

Um Fahrzeugführer darauf hinzuweisen, dass mit entgegenkommenden Radfahrern zu rechnen ist, sollten die fehlenden Zusatzzeichen angebracht werden (Bilder 3 - 5).

Im August 2012 wurde am Kolbeplatz eine Großbaustelle eingerichtet. Für die Dauer der Bauarbeiten wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Die Zeichen 220 (Einbahnstraße) und Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) wurden entfernt und an den Einfahrten aus den Richtungen Kökerstraße und Strengerstraße Zeichen 357 (Sackgasse) angebracht.

25.05.2014: Die Einbahnstraßenregelung wurde in abgeänderter Form wieder eingerichtet. An den Zeichen 220 (Einbahnstraße) wurden Zusatzzeichen 1000-32 angebracht.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
25.05.2014
Gemeldet am:
28.07.2013
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
niedrig
Kategorie:
  • Einbahnstraße
  • Verkehrszeichen
Bild 1: In Richtung Kökerstraße

Bild 1: In Richtung Kökerstraße


Bild 2: In Richtung Strengerstraße

Bild 2: In Richtung Strengerstraße


Bild 3: Aus Richtung Kökerstraße

Bild 3: Aus Richtung Kökerstraße


Bild 4: Aus Richtung Kökerstraße

Bild 4: Aus Richtung Kökerstraße


Bild 5: Aus Richtung Strengerstraße

Bild 5: Aus Richtung Strengerstraße




© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.