Erledigt
25.05.2014
28.07.2013
Meinolf Körkemeier
niedrig
- Einbahnstraße
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
Sie sind hier: » ADFC vor Ort » KV Gütersloh » Mängel-Datenbank
Laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO zu Zeichen 220 Einbahnstraße, Rand-Nr. 7) ist an den Zeichen 220 (Einbahnstraße) das Zusatzzeichen 1000-32 anzuordnen.
Um Fahrzeugführer darauf hinzuweisen, dass mit entgegenkommenden Radfahrern zu rechnen ist, sollten die fehlenden Zusatzzeichen angebracht werden (Bilder 3 - 5).
Im August 2012 wurde am Kolbeplatz eine Großbaustelle eingerichtet. Für die Dauer der Bauarbeiten wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Die Zeichen 220 (Einbahnstraße) und Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) wurden entfernt und an den Einfahrten aus den Richtungen Kökerstraße und Strengerstraße Zeichen 357 (Sackgasse) angebracht.
25.05.2014: Die Einbahnstraßenregelung wurde in abgeänderter Form wieder eingerichtet. An den Zeichen 220 (Einbahnstraße) wurden Zusatzzeichen 1000-32 angebracht.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.