Gütersloh, Carl-Miele-Straße/Annenstraße: Benutzungspflicht trotz 30 km/h

Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg.

Im Kreuzungsbereich Carl-Miele-Straße/Annestraße gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Trotzdem gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, was sehr zweifelhaft ist. Der Radweg ist zudem durch eine Kette von der Fahrbahn getrennt, was den ohnehin schon sehr schalen Radweg in der nutzbaren Breite nochmal deutlich beschränkt, da der Radfahrer einen Sicherheitsabstand zur Kette einhalten muss.

Die Benutzungspflicht wurde im Mai 2012 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
13.06.2012
Gemeldet am:
15.09.2011
Gemeldet von:
Thorsten Beermann
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
Zuständigkeit: Stadt Gütersloh
Kreuzungsbereich Carl-Miele-Straße/Annestraße

Kreuzungsbereich Carl-Miele-Straße/Annestraße




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