Erledigt
13.06.2012
15.09.2011
Thorsten Beermann
normal
- Benutzungspflicht
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Im Kreuzungsbereich Carl-Miele-Straße/Annestraße gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Trotzdem gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, was sehr zweifelhaft ist. Der Radweg ist zudem durch eine Kette von der Fahrbahn getrennt, was den ohnehin schon sehr schalen Radweg in der nutzbaren Breite nochmal deutlich beschränkt, da der Radfahrer einen Sicherheitsabstand zur Kette einhalten muss.
Die Benutzungspflicht wurde im Mai 2012 aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit erledigt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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