Gemeldet
24.04.2012
24.04.2012
normal
- Gefahrenstelle
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Um den für den Radverkehr benutzungspflichtigen getrennten Fuß- und Radweg einsehen zu können, müssen Kraftfahrer auf die Fußgänger- und Radfahrfurt fahren.
Die Straßenverkehrsbehörde sollte im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht den Grundstückseigentümer auffordern, ein ausreichend großes Sichtdreieck freizuschneiden.
Die Benutzungspflicht wurde zwischenzeitlich aufgehoben.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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