Erledigt
08.08.2013
28.07.2013
normal
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Da hier kein gemeinsamer Geh- und Radweg vorhanden ist, sollte das überflüssige Verkehrszeichen entfernt werden. Vermutlich wollte die Straßenverkehrsbehörde mit dem Verkehrszeichen eine Radwegbenutzungspflicht für den getrennten Geh- und Radweg anordnen.
Allerdings kommt hier eine Benutzungspflicht nicht in Betracht, da es keine auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende erheblich erhöhte Gefahrenlage gibt (§ 45 Abs. 9 StVO). Zudem erfüllt der Weg nicht die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) geforderten Mindestbreiten.
August 2013: Das Verkehrszeichen wurde ersatzlos entfernt. Die Mangelmeldung ist damit erledigt.
Bild 1: Der getrennte Geh- und Radweg ist mit einem Verkehrszeichen gekennzeichnet, welches für gemeinsame Geh- und Radwege vorgesehen ist.
Bild 2: Der Radweg ist nur 1 m breit.
Bild 3: Der Radweg im Verlauf vorher ist nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet.
Bild 4: Hinter der Einmündung kündigt das Verkehrszeichen einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg an, der nicht vorhanden ist.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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