Gütersloh, Carl-Miele-Str. V: Überflüssiges Verkehrszeichen

An der Carl-Miele-Straße ist ein getrennter Geh- und Radweg mittels Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) gekennzeichnet.

Da hier kein gemeinsamer Geh- und Radweg vorhanden ist, sollte das überflüssige Verkehrszeichen entfernt werden. Vermutlich wollte die Straßenverkehrsbehörde mit dem Verkehrszeichen eine Radwegbenutzungspflicht für den getrennten Geh- und Radweg anordnen.

Allerdings kommt hier eine Benutzungspflicht nicht in Betracht, da es keine auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende erheblich erhöhte Gefahrenlage gibt (§ 45 Abs. 9 StVO). Zudem erfüllt der Weg nicht die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) geforderten Mindestbreiten.

August 2013: Das Verkehrszeichen wurde ersatzlos entfernt. Die Mangelmeldung ist damit erledigt.

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
08.08.2013
Gemeldet am:
28.07.2013
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Verkehrszeichen
Bild 1: Der getrennte Geh- und Radweg ist mit einem Verkehrszeichen gekennzeichnet, welches für gemeinsame Geh- und Radwege vorgesehen ist.

Bild 1: Der getrennte Geh- und Radweg ist mit einem Verkehrszeichen gekennzeichnet, welches für gemeinsame Geh- und Radwege vorgesehen ist.


Bild 2: Der Radweg ist nur 1 m breit.

Bild 2: Der Radweg ist nur 1 m breit.


Bild 3: Der Radweg im Verlauf vorher ist nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet.

Bild 3: Der Radweg im Verlauf vorher ist nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet.


Bild 4: Hinter der Einmündung kündigt das Verkehrszeichen einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg an, der nicht vorhanden ist.

Bild 4: Hinter der Einmündung kündigt das Verkehrszeichen einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg an, der nicht vorhanden ist.




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