Gemeldet
16.04.2012
15.09.2011
Thorsten Beermann
normal
- Benachteiligung
- Signalisierung
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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In der von der Stadt Münster und der Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV) herausgegebenen Broschüre Signale für den Radverkehr heißt es:
„Komfortable Signalschaltungen für den Radverkehr sind ein wichtiger Baustein einer radfahrerfreundlichen Stadt. Sie zeigen, dass der Radverkehr ernst genommen wird. (...) Die Freigabezeiten für Radfahrer (und Fußgänger) sollen weitgehend den Grünzeiten des gleichgerichteten Kfz-Verkehrs entsprechen und nur unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Räumgeschwindigkeiten abweichend enden.“
In dem von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herasugegebenen Regelwerk Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs heißt es:
„Die Akzeptanz der Lichtsignalsteuerung wird bei Radfahrern gefördert
- durch Regelungen, die einleuchtend und nachvollziehbar sind,
- durch Freigabezeiten für Radfahrer, die nicht erheblich kürzer sind als die für den parallel geführten Kraftfahrzeugverkehr,
- durch kurze Wartezeiten, (...)
Rotdurchfahrten sind selten, wenn der Radverkehr gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr signalisiert wird. Auch die Akzeptanz einer gesonderten Radfahrersignalisierung kann hoch sein, wenn die Freigabezeit des Radverkehrs im Verhältnis zur Freigabezeit des parallelen Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend lang ist. Die Akzeptanz der gemeinsamen Signalisierung mit den Fußgängern ist gering, weil die Radfahrer wegen der erheblich geringeren Räumgeschwindigkeit der Fußgänger die entstehenden Freigabezeitverluste vielfach nicht hinnehmen.“
Die Freigabezeiten der Signalgeber für den Radverkehr sollten entsprechend verlängert werden.
Diese Mangelmeldung wurde im April 2012 umfassend überarbeitet, nachdem der bereits im September 2011 gemeldete Mangel nicht behoben wurde.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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