Gütersloh, Bruder-Konrad-Straße II: Benutzungspflichter Fuß- und Radweg zu schmal mit Oberflächenmängeln

An der Bruder-Konrad-Straße gibt es auf der südlichen Straßenseite einen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg.

In dem innerorts verlaufenden Abschnitt zwischen den Einmündungen Kettelerstraße und Verler Straße ist der Fuß- und Radweg nur 1,60 - 1,70 m breit. Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sollen gemeinsame Fuß- und Radwege innerorts mindestens 2,50 m breit sein.

Zwischen den Einmündungen Bonifatiusstraße und Am Ehrenmal wurde die Oberfläche offensichtlich im Zuge von Tiefbauarbeiten geöffnet und anschließend nicht fachgerecht in der erforderlichen Qualität verschlossen (Bild 3). Zudem gibt es einen hoch stehenden Kanaldeckel (Bild 4). Die Oberfläche ist in dem Bereich uneben und wellig. Im Abschnitt zwischen dem Bahnübergang und der Kreuzung mit der Verler Straße besteht der Oberflächenbelag aus Gehwegplatten (Bilder 6 + 7).

Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA) soll die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen mindestens die gleiche Qualität haben, wie sie für Fahrbahnen üblich ist. Das ist hier nicht der Fall.

Da dieser an sich schon zu schmale und als benutzungspflichtig beschilderte Fuß- und Radweg zeitweise von vielen Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, kommen hier folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Ein neuer, getrennter Fuß- und Radweg, gemäß der einschlägigen Richtlinien mindestens 3,30 m breit und ausgestattet mit einer maschinengefertigten Asphaltdecke für den Radverkehr.
  • Oder ein neuer, gemeinsamer Fuß- und Radweg, gemäß der einschlägigen Richtlinien mindestens 2,50 m breit und ausgestattet mit einer maschinengefertigten Asphaltdecke.
  • Alternativ könnten die vorhandenen Wege im Seitenbereich der Straße baulich so belassen werden und als reine Gehwege gekennzeichnet werden. Der Radverkehr würde dann auf der Fahrbahn geführt. Um die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern zu fördern, sollten sogenannte Schutzstreifen aufmarkiert werden. Allerdings ist die Fahrbahn nur 6,50 m breit, beidseitige Schutzstreifen sind daher nach den Richtlinien nicht möglich. Es würde sich an dieser Stelle das Abmarkieren von alternierenden Schutzstreifen anbieten. Hierzu wird derzeit in Leonberg ein Modellversuch durchgeführt. Die Schutzstreifen sollten mindestens 1,50 m breit markiert werden.

Darüber hinaus müssen die Benutzungspflichten kurzfristig aufgehoben werden. Abgesehen von den in einigen Mangelmeldungen des ADFC hinreichend zitierten gesetzlichen Vorraussetzungen dürfen laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO / Zu § 2 / Rand- Nr. 9) benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden, „wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.“ Das ist im betroffenen Abschnitt der Bruder-Konrad-Straße ebenso wie auf dem nördlich verlaufenden Radweg nicht der Fall.

Hinweis: Diese Mangelmeldung vom 30.12.2011 wurde hinsichtlich der Aufhebung der linksseitigen Benutzungspflicht am 07.01.2012 überarbeit.

Die Oberflächenmängel wurden behoben (Bilder 3, 4, 5, 8). Im August 2012 wurden die Zeichen 240 StVO entfernt und damit die Benutzungspflicht aufgehoben. Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben (Bilder 9 + 10).

Der Geh-/ Radweg ist weiterhin zu schmal für den gemeinsamen Fußgänger- und Radverkehr. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ist bei einer Breite unter 2,50 m die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr auszuschließen.

Im Juli 2013 wurden auf dem Geh-/ Radweg zwischen den Einmündungen Kettelerstraße und Am Ehrenmal Sinnbilder "Radfahrer" markiert.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
03.08.2013
Gemeldet am:
09.01.2012
Gemeldet von:
Nicole und Peter Lütkebohle, Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Breite
  • Baulicher Zustand
Bild 1: Der (Rad-) Gehweg ...

Bild 1: Der (Rad-) Gehweg ...


Bild 2: ... ist nur 1,60 Meter schmal

Bild 2: ... ist nur 1,60 Meter schmal


Bild 3: Die Oberfläche ...

Bild 3: Die Oberfläche ...


Bild 4: ... ist in diesem Abschnitt im Randbereich sehr schlecht ...

Bild 4: ... ist in diesem Abschnitt im Randbereich sehr schlecht ...


Bild 5: ... und wurde nach Tiefbauarbeiten nur notdürftig wieder verschlossen

Bild 5: ... und wurde nach Tiefbauarbeiten nur notdürftig wieder verschlossen


Bild 6: Der Gehweg ist zu schmal ...

Bild 6: Der Gehweg ist zu schmal ...


Bild 7: ... für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg

Bild 7: ... für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg


Bild 8: Im Juni 2012 wurden die Schäden behoben

Bild 8: Im Juni 2012 wurden die Schäden behoben


Bild 9: Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert ...

Bild 9: Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert ...


Bild 10: ... und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben.

Bild 10: ... und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben.




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