In Bearbeitung
03.08.2013
09.01.2012
Nicole und Peter Lütkebohle, Meinolf Körkemeier
normal
- Benutzungspflicht
- Breite
- Baulicher Zustand
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
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In dem innerorts verlaufenden Abschnitt zwischen den Einmündungen Kettelerstraße und Verler Straße ist der Fuß- und Radweg nur 1,60 - 1,70 m breit. Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sollen gemeinsame Fuß- und Radwege innerorts mindestens 2,50 m breit sein.
Zwischen den Einmündungen Bonifatiusstraße und Am Ehrenmal wurde die Oberfläche offensichtlich im Zuge von Tiefbauarbeiten geöffnet und anschließend nicht fachgerecht in der erforderlichen Qualität verschlossen (Bild 3). Zudem gibt es einen hoch stehenden Kanaldeckel (Bild 4). Die Oberfläche ist in dem Bereich uneben und wellig. Im Abschnitt zwischen dem Bahnübergang und der Kreuzung mit der Verler Straße besteht der Oberflächenbelag aus Gehwegplatten (Bilder 6 + 7).
Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA) soll die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen mindestens die gleiche Qualität haben, wie sie für Fahrbahnen üblich ist. Das ist hier nicht der Fall.
Da dieser an sich schon zu schmale und als benutzungspflichtig beschilderte Fuß- und Radweg zeitweise von vielen Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, kommen hier folgende Maßnahmen in Betracht:
Darüber hinaus müssen die Benutzungspflichten kurzfristig aufgehoben werden. Abgesehen von den in einigen Mangelmeldungen des ADFC hinreichend zitierten gesetzlichen Vorraussetzungen dürfen laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO / Zu § 2 / Rand- Nr. 9) benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden, „wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.“ Das ist im betroffenen Abschnitt der Bruder-Konrad-Straße ebenso wie auf dem nördlich verlaufenden Radweg nicht der Fall.
Hinweis: Diese Mangelmeldung vom 30.12.2011 wurde hinsichtlich der Aufhebung der linksseitigen Benutzungspflicht am 07.01.2012 überarbeit.
Die Oberflächenmängel wurden behoben (Bilder 3, 4, 5, 8). Im August 2012 wurden die Zeichen 240 StVO entfernt und damit die Benutzungspflicht aufgehoben. Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben (Bilder 9 + 10).
Der Geh-/ Radweg ist weiterhin zu schmal für den gemeinsamen Fußgänger- und Radverkehr. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ist bei einer Breite unter 2,50 m die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr auszuschließen.
Im Juli 2013 wurden auf dem Geh-/ Radweg zwischen den Einmündungen Kettelerstraße und Am Ehrenmal Sinnbilder "Radfahrer" markiert.
Bild 1: Der (Rad-) Gehweg ...
Bild 2: ... ist nur 1,60 Meter schmal
Bild 3: Die Oberfläche ...
Bild 4: ... ist in diesem Abschnitt im Randbereich sehr schlecht ...
Bild 5: ... und wurde nach Tiefbauarbeiten nur notdürftig wieder verschlossen
Bild 6: Der Gehweg ist zu schmal ...
Bild 7: ... für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg
Bild 8: Im Juni 2012 wurden die Schäden behoben
Bild 9: Im Bereich des Bahnübergangs wurde die Nebenanlage erneuert ...
Bild 10: ... und mittels einem Piktogramm "Radfahrer" für den Radverkehr freigegeben.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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