Erledigt
07.01.2012
15.09.2011
Nicole Lütkebohle
normal
- Benutzungspflicht
- Breite
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
Kreisverband Gütersloh e. V.
Sie sind hier: » ADFC vor Ort » KV Gütersloh » Mängel-Datenbank
Insbesondere ergibt sich mit den hier zahlreichen Einmündungen Konfliktpotential, da es an den kreuzenden Straßen keinen Hinweis auf von rechts kommende Radfahrer gibt. Laut der gültigen, 2009 geänderten VwV-StVO müssen die Beschilderungen an Kreuzungen und Einmündungen nicht wiederholt werden. Da es keine Wiederholung der Freigabe gibt, ist es nicht ersichtlich, wann die Freigabe endet. (siehe VwV-StVO / Zu § 41 / Zu den Zeichen 237, 240 und 241 / Rand- Nr. 3).
Die Beschilderung in diesem Abschnitt ist zu überprüfen, um eine Gefährdung der Radfahrer auszuschließen.
Aufgrund der zahlreichen Einmündungen und der sehr geringen Breite des kombinierten Geh- und Radwegs sollte auf die Benutzung entgegen der usprünglichen Fahrtrichtung verzichtet werden.
Im Januar 2012 wurde die Benutzungspflicht in Fahrtrichtung Neuenkirchener Straße durch ein Verdrehen des Schildes in Richtung Verler Straße aufgehoben. Die Mangelmeldung ist damit erledigt. Gleichzeitig ergibt sich aufgrund des Verdrehens des Schildes der Bedarf für eine weitere Mangelmeldung für die Straße „Am Hüttenbrink“.
An der Bruder-Konrad-Straße ist der Radweg auf der linken Seite zur Benutzung freigegeben.
Zum Jahresende 2011 wurde das Schild leicht gedreht
Zum Jahresanfang 2012 wurde das Schild um 180 Grad gedreht und damit die linksseitige Freigabe aufgehoben
Allerdings wurde damit eine rechtsseitige Benutzungspflicht des Gehwegs geschaffen, die sich auch auf die Straße "Am Hüttenbrink" auswirkt.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.