Gütersloh, Blankenhagener Weg: Unklare, unbegründete Benutzungspflicht und schlechter Zustand

Am Blankenhagener Weg gibt es zwischen den Kreuzungen Holler Straße und Brockhäger Straße auf der rechten Straßenseite einen mit Zeichen 240 als benutzungspflichtig beschildert Fuß- und Radweg.

Zudem ist der Fuß- und Radweg in dem gesamten Abschnitt auch linksseitig benutzungspflichtig. Die Beschilderung wird jeweils an Einmündungen wiederholt. Am Ende des Blankenhagener Wegs, wo er an einer abknickenden Vorfahrt in die Kahlertstraße übergeht, ist keine Radwegbeschilderung vorhanden (Bild 4). Laut der gültigen, 2009 geänderten VwV-StVO müssen die Beschilderungen an Kreuzungen und Einmündungen nicht wiederholt werden. Ob an dieser Stelle „das Ende eines (des) Sonderweges zweifelsfrei erkennbar ist“ (Zitat aus der VwV-StVO) und somit die linksseitige Benutzungspflicht des Fuß- und Radwegs an der Kahlertstraße endet, ist unklar. (Siehe separate Meldung zur Kahlertstraße)

Laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu § 2, Rand-Nr. 33, ist die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung „insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“

Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. November 2010 entschieden, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Das Gericht hatte damit die seit 1997 gültige Rechtslage bestätigt, nach der Radfahrer im Regelfall auf die Fahrbahn gehören. Eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn ist hier nicht erkennbar. Da die gesetzlichen Anforderungen für die Anordnung der Benutzungspflicht hier wohl nicht erfüllt werden, muß sie aufgehoben werden.

Die Oberflächen der Radverkehrsanlagen am Blankenhagener Weg sind mit Betonsteinen gepflastert. Pflastersteine haben einen hohen Rollwiderstand und sind unkomfortabel zu befahren.

Zudem ist besonders in dem Abschnitt zwischen den Einmündungen Piepenbrocks Weg und Hofbrede die Oberfläche durch abgesunkene und hochstehende Pflastersteine sehr unebenen.

Dieser Fuß- und Radweg ist besonders für Fahrräder mit schmalen Reifen und hohem Reifendruck ungeeignet und unzumutbar. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen soll die Oberflächenqualität von Radverkehrsanlagen mindestens die gleiche Qualität haben, wie sie für Fahrbahnen üblich ist. Das ist am Blankenhagener Weg nicht annähernd der Fall.

Im Mai 2012 wurden die Oberflächenschäden beseitigt und die Benutzungspflichten aufgehoben (Bilder 5 + 6). In Fahrtrichtung stadteinwärts wurde der linke Geh-/Radweg mittels Zeichen Z 1022-10 in Gegenrichtung freigegeben (Bild 7).

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
28.07.2012
Gemeldet am:
17.10.2011
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Baulicher Zustand
Bild 1

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Bild 2

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Bild 3

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Bild 4

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Bild 5

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Bild 6

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Bild 7

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