In Bearbeitung
28.07.2013
28.07.2013
Heinz Felderhoff
niedrig
- Benutzungspflicht
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Zudem ist der Gehweg auch entgegen der Fahrtrichtung mittels Zeichen 240 StVO beschildert (Bild 5). Für Radfahrer aus der Dietrichstraße kommend ist nicht erkennbar, für welche Fahrtrichtung das Zeichen 240 an dem auf der anderen Straßenseite verlaufenden Rad- und Gehweg gilt (Bild 6).
Die Benutzungspflichten sollten auf beiden Seiten der Avenwedder Straße zumindest zwischen den Einmündungen Dr. Thomas-Plaßmann-Weg und Dietrichstraße aufgehoben werden. Der Gehweg auf der südlichen Straßenseite ist für den Radverkehr, insbesondere in beiden Richtungen, ungeeignet (Bilder 3 - 5). Die linksseitige Freigabe des Gehweges verleitet dazu, die Radverkehrsanlagen im weiteren Verlauf der Avenwedder Straße in Richtung Gütersloh entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung zu benutzen. Der Gehweg sollte linksseitig nicht freigegeben werden.Radfahrer, die aus Richtung Gütersloh kommend nach Friedrichsdorf fahren wollen, sollten mittels eines Vorwegweisers, wie wir ihn in Rheda-Wiedenbrück gesehen haben, darauf hingewiesen werden, dass sie an dem Übergang im Bereich der Einmündung des Dr. Thomas-Plaßmann-Weg (Bild 1) auf den linken Rad- und Gehweg wechseln sollten.
Dazu ist der linke Rad- und Gehweg mittels Zeichen 1022-10 StVO („Radfahrer frei“) in Gegenrichtung freizugeben. Zudem sollte die Beschilderung des linken Rad- und Gehweges an der Einmündung der Dietrichstraße so gestaltet werden, dass Radfahrer, die aus der Einmündung kommen, die linksseitige Freigabe erkennen können (Bild 6).
Das Verkehrszeichen 240 StVO könnte z. B. mit einem Zusatzzeichen Z 1000-30 (beide Richtungen) ergänzt werden.
Die Verkehrszeichen 240 StVO (Bilder 2 + 5) wurden entfernt. Die Priorität wurde daher auf niedrig eingestuft.
Bild 1: An der Avenwedder Str. muss in Richtung Friedrichsdorf der rechte oder linke Rad- Gehweg benutzt werden
Bild 2: Der rechte (Rad-) Gehweg ...
Bild 3: ... ist sehr schmal ...
Bild 4: ... und endet an der Einmündung Dietrichstraße
Bild 5: In Richtung Avenwedde ist der Gehweg auch linksseitig freigegeben / benutzungspflichtig
Bild 6: Radfahrer aus der Dietrichstraße kommend können nicht erkennen, dass der Rad- Gehweg auf der anderen Seite auch linksseitig benutzungspflichtig ist
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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