Gütersloh, Avenwedder Straße: Schmaler benutzungspflichtiger Gehweg

An der Avenwedder Straße sind die Rad- und Gehwege ab einem Übergang im Bereich der Einmündung Dr. Thomas-Plaßmann-Weg in Fahrtrichtung Friedrichsdorf auf beiden Straßenseiten mittels Zeichen 240 StVO als benutzungspflichtig beschildert (Bild 1). Der rechtsseitige (Rad-) Gehweg ist sehr schmal, hat eine schlechte Oberfläche und endet nach 400 m an der Einmündung der Dietrichstraße (Bilder 2 - 4).

Zudem ist der Gehweg auch entgegen der Fahrtrichtung mittels Zeichen 240 StVO beschildert (Bild 5). Für Radfahrer aus der Dietrichstraße kommend ist nicht erkennbar, für welche Fahrtrichtung das Zeichen 240 an dem auf der anderen Straßenseite verlaufenden Rad- und Gehweg gilt (Bild 6).

Die Benutzungspflichten sollten auf beiden Seiten der Avenwedder Straße zumindest zwischen den Einmündungen Dr. Thomas-Plaßmann-Weg und Dietrichstraße aufgehoben werden. Der Gehweg auf der südlichen Straßenseite ist für den Radverkehr, insbesondere in beiden Richtungen, ungeeignet (Bilder 3 - 5). Die linksseitige Freigabe des Gehweges verleitet dazu, die Radverkehrsanlagen im weiteren Verlauf der Avenwedder Straße in Richtung Gütersloh entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung zu benutzen. Der Gehweg sollte linksseitig nicht freigegeben werden.

Vorwegweiser, gesehen in Rheda-WiedenbrückRadfahrer, die aus Richtung Gütersloh kommend nach Friedrichsdorf fahren wollen, sollten mittels eines Vorwegweisers, wie wir ihn in Rheda-Wiedenbrück gesehen haben, darauf hingewiesen werden, dass sie an dem Übergang im Bereich der Einmündung des Dr. Thomas-Plaßmann-Weg (Bild 1) auf den linken Rad- und Gehweg wechseln sollten.

Dazu ist der linke Rad- und Gehweg mittels Zeichen 1022-10 StVO („Radfahrer frei“) in Gegenrichtung freizugeben. Zudem sollte die Beschilderung des linken Rad- und Gehweges an der Einmündung der Dietrichstraße so gestaltet werden, dass Radfahrer, die aus der Einmündung kommen, die linksseitige Freigabe erkennen können (Bild 6).

Das Verkehrszeichen 240 StVO könnte z. B. mit einem Zusatzzeichen Z 1000-30 (beide Richtungen) ergänzt werden.

Die Verkehrszeichen 240 StVO (Bilder 2 + 5) wurden entfernt. Die Priorität wurde daher auf niedrig eingestuft.

Informationen

Status:
In Bearbeitung
Status vom:
28.07.2013
Gemeldet am:
28.07.2013
Gemeldet von:
Heinz Felderhoff
Priorität:
niedrig
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Verkehrszeichen
Bild 1: An der Avenwedder Str. muss in Richtung Friedrichsdorf der rechte oder linke Rad- Gehweg benutzt werden

Bild 1: An der Avenwedder Str. muss in Richtung Friedrichsdorf der rechte oder linke Rad- Gehweg benutzt werden


Bild 2: Der rechte (Rad-) Gehweg ...

Bild 2: Der rechte (Rad-) Gehweg ...


Bild 3: ... ist sehr schmal ...

Bild 3: ... ist sehr schmal ...


Bild 4: ... und endet an der Einmündung Dietrichstraße

Bild 4: ... und endet an der Einmündung Dietrichstraße


Bild 5: In Richtung Avenwedde ist der Gehweg auch linksseitig freigegeben / benutzungspflichtig

Bild 5: In Richtung Avenwedde ist der Gehweg auch linksseitig freigegeben / benutzungspflichtig


Bild 6: Radfahrer aus der Dietrichstraße kommend können nicht erkennen, dass der Rad- Gehweg auf der anderen Seite auch linksseitig benutzungspflichtig ist

Bild 6: Radfahrer aus der Dietrichstraße kommend können nicht erkennen, dass der Rad- Gehweg auf der anderen Seite auch linksseitig benutzungspflichtig ist




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