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28.07.2013
28.07.2013
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- Markierung
- Verkehrszeichen
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Im Juli 2012 wurden die Verkehrszeichen 240 StVO entfernt. Die Zweckbestimmung ergibt sich nun anhand der baulichen Gestaltung. Demnach handelt es sich wechselweise um gemeinsame Geh- und Radwege / reine Gehwege.
Auf diesen Sonderwegen sollte Radverkehr im gesamten Verlauf zwischen den Knotenpunkten Stadtring Sundern und Verler Straße entweder durchgehend zugelassen oder durchgehend untersagt werden. Dazu sind die Abschnitte, in denen die bauliche Gestaltung nicht der Zweckbestimmung entspricht, gemäß Anlage 2 lfd. Nr. 18 StVO mit Verkehrszeichen 239 (Gehweg), ggf. in Verbindung mit Zusatzzeichen Z 1022-10 (Radverkehr frei) zu beschildern oder gemäß den Vorgaben der zuständigen höheren Landesbehörden mittels Piktogramme zu kennzeichnen.
Falls es sich um reine Gehwege handeln soll, sind die markierten Radfahrfurten an den Einmündungen zu entfernen (Bilder 2, 3, 7).
Im Juli 2013 wurden die Furtmarkierungen in dem Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Elbrachtsweg und Wagenfeldstraße entfernt.
Bild 1: In Fahrtrichtung Verler Straße: Der Radweg mündet auf den Gehweg.
Bild 2: Der Gehweg mündet auf einen gemeinsamen Geh-/ Radweg.
Bild 3: Der gemeinsame Geh-/ Radweg mündet auf den Gehweg.
Bild 4: In Fahrtrichtung Stadtring Sundern ...
Bild 5: ... gibt es zunächst einen reinen Gehweg ...
Bild 6: ... der auf einen gemeinsamen Geh-/ Radweg mündet.
Bild 7: Falls es sich um reine Gehwege handeln soll, sind die Furtmarkierungen zu entfernen.
Bild 8: Die Furtmarkierungen wurden entfernt.
Bild 9: Hinter der Einmündung beginnt ein gemeinsamer Geh-/Radweg.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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