In Bearbeitung
03.08.2013
29.10.2012
Meinolf Körkemeier
normal
- Markierung
Kreisverband Gütersloh e. V.
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Bis August 2012 waren die Gehwege für Radfahrer benutzungspflichtig. Siehe die beiden Mangelmeldungen "Am Hüttenbrink I" und "Am Hüttenbrink II". Nach dem entfernen der Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh-/ Radweg) sind die mit grauen Pflastersteinen bzw. Gehwegplatten ausgelegten Nebenanlagen als Gehwege erkennbar.
Im Verlauf von Gehwegen ohne Freigabe für den Radverkehr sind Radfahrfurten unzulässig. Zudem könnten die Markierungen Radfahrer dazu verleiten, regelwidrig auf den Gehwegen zu fahren. Daher sollten die Furtmarkierungen entfernt werden.
An den untergeordneten Straßen Franz-Grochtmann-Straße, Einsteinweg und Max-Planck-Straße sind die Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) noch mit Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts und links) versehen. Die Zusatzzeichen müssen entfernt werden.
Im Juli 2013 wurden auf dem rechten Gehweg in Fahrtrichtung Verler Straße Piktogramme "Radfahrer" angebracht (Bild 7). Somit müssen die Radwegfurten auf dieser Straßenseite erhalten bleiben (Bilder 4 - 6). Die Zusatzzeichen 1000-32 wurden entfernt.
Bild 1: Einmündung Morseweg
Bild 2: Einmündung Guerickestraße
Bild 3: Einmündung Staudingerstraße
Bild 4: Einmündung Franz-Grochtmann-Straße
Bild 5: Einmündung Einsteinweg
Bild 6: Einmündung Max-Planck-Straße
Bild 7: Der in Fahrtrichtung Verler Straße rechte Gehweg wurde mit Piktogrammen "Radfahrer" gekennzeichnet.
© 2021 ADFC Kreisverband Gütersloh e. V.
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