Gütersloh, Am Hüttenbrink II: Zu schmaler, benutzungspflichtiger Gehweg

An der Straße „Am Hüttenbrink“ gibt es auf der östlichen Straßenseite einen für den Radverkehr benutzungspflichtigen Gehweg.

Am Anfang des Gehweges an der Bruder-Konrad-Straße befindet sich seit Anfang Januar 2012 ein Zeichen 240 StVO (siehe auch die erledigte Mangelmeldung zur linksseitigen Freigabe der Bruder-Konrad-Straße sowie die Meldung zur Benutzungspflicht an der Bruder-Konrad-Straße in Richtung Verler Straße).

Der Gehweg verläuft über die Kreuzung mit der Verler Straße hinweg weiter am Hüttenbrink bis zur Einmüdung der Helmholtzstraße. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) endet die Benutzungspflicht, wo das Ende des Gehweges „zweifelsfrei erkennbar ist“. Für Radfahrer, die aus Richtung Verl kommen und in den Hüttenbrink abbiegen, ist die Beschilderung des Gehweges nicht erkennbar. Auch das Zeichen 240 StVO an dem Gehweg auf der anderen Straßenseite ist von hier aus nicht zu erkennen (siehe die Meldung zum in beide Richtungen benutzungspflichtigen Gehweg an der Straße am Hüttenbrink).



Der Gehweg ist zwischen 1,20 m und 1,50 m schmal. Gleichzeitiger Rad- und Fußgängerverkehr ist nicht möglich (Bilder 2 + 3 auf der rechten Seite). Zudem ist die Oberfläche sehr uneben und für den Radverkehr ungeeignet.

Die vom Verordnungsgeber (StVO) gestellten hohen Anforderungen an die Anordnung der Radwege-Benutzungspflicht werden hier vermutlich nicht erfüllt, daher muss sie aufgehoben werden.

Für Kraftfahrer, die aus der Einmündung Morseweg kommen, ist der Gehweg nicht einsehbar, das Sichtdreieck ist durch Pflanzenbewuchs stark eingeschränkt (Bild 4 auf der rechten Seite). Es entstehen regelmäßig Konfliktsituationen zwischen den Verkehrsteilnehmern. Die Straßenverkehrsbehörde sollte ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, indem sie den Grundstücksbesitzer auffordert, ein Sichtdreieck in der erforderlichen Größe freizuschneiden.

Im August 2012 wurden die Benutzungspflicht aufgehoben. Nach dem entfernen der Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh-/ Radweg) im Verlauf vorher an der Bruder-Konrad-Straße ist die mit grauen Pflastersteinen bzw. Gehwegplatten ausgelegte Nebenanlage als Gehweg erkennbar. Die im Verlauf von reinen Gehwegen unzulässigen Furtmarkierungen über die untergeordneten Einmündungen wurden noch nicht entfernt. Siehe dazu die separate Mangelmeldung "Am Hüttenbrink III".

Informationen

Status:
Erledigt
Status vom:
19.08.2012
Gemeldet am:
09.01.2012
Gemeldet von:
Meinolf Körkemeier
Priorität:
normal
Kategorie:
  • Benutzungspflicht
  • Breite
  • Gefahrenstelle
  • Baulicher Zustand
  • Verkehrszeichen










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